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Versteigerungsbedingungen
Erfüllungsort,
Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Erfüllungsort ist
für beide Teile München. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen
Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung.
Ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis
zwischen dem Einlieferer/Ersteigerer und der Fa. Gerhard Hirsch
Nachfolger ist München, sofern es sich bei dem
Einlieferer/Ersteigerer um einen Kaufmann, eine juristische Person
des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen handelt.
Diese Regelung gilt nicht für
Verträge mit Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB
Im Übrigen gelten
die gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Vorschriften für
das Auktionswesen. Die Teilnehmer an der Auktion unterwerfen sich
dem ebenso wie den vorstehenden besonderen
Versteigerungsbedingungen.
Die vorstehenden
Bedingungen gelten auch für den Nach- und Freiverkauf.
Auktionsteilnahme
Die Firma Gerhard
Hirsch Nachfolger behält sich das Recht vor, Interessenten von der
Beteiligung an der Auktion auszuschließen.
Die öffentlich
zugänglichen
Versteigerungen finden in den Geschäftsräumen in der
Prannerstraße 8 in München statt. Anwesende Käufer können
selbst bieten.
Schriftliche
Teilnahme:
Eine schriftliche
Teilnahme an der Versteigerung ist nur nach vorheriger Akkreditierung
möglich. Bitte senden Sie uns hierfür das ausgefüllte
Auftragsformular, das dem Katalog beiliegt oder beim Auktionshaus
angefordert werden kann.
Telefonische
Teilnahme:
Eine telefonische
Teilnahme an der Versteigerung ist nur nach vorheriger Akkreditierung
möglich. Bitte senden Sie uns hierfür das ausgefüllte
Auftragsformular, das dem Katalog beiliegt oder beim Auktionshaus
angefordert werden kann.
Möglich
sind Telefongebote erst ab einem Schätzpreis in Höhe von € 1.000,
– pro Los. Sollte während der Versteigerung eine Telefonverbindung
nicht herzustellen sein, wird – Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
ausgenommen – keine Haftung übernommen. Dies gilt ebenfalls nicht
bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit.
Teilnahme im
Internet:
Nach einer
Registrierung und Akkreditierung auf unserer Internetseite
coinhirsch.de
können Sie als Internetbieter über Live-Bidding am Auktionstag an
der Versteigerung live teilnehmen.
Ablauf der Auktion
und Vertragsschluss
Die Fa. Gerhard
Hirsch Nachfolger (Kommissionär) versteigert durch einen von ihr
bestimmten Auktionator im eigenen Namen und für Rechnung des
Einlieferers (Kommittent). Ein Anspruch auf Benennung des
Kommittenten besteht nicht.
Die Fa. Gerhard
Hirsch Nachfolger behält sich das Recht vor, Interessenten von der
Beteiligung an der Auktion auszuschließen.
Jeder Ersteigerer
verpflichtet sich, für die durch ihn getätigte Erwerbung
persönlich zu haften. Er kann nicht geltend machen, im Auftrag
Dritter gehandelt zu haben.
Die im Katalog
abgedruckten Schätzpreise binden die Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger
nicht; sie dienen lediglich der Orientierung. Gebote, die unter 80?s Schätzpreises liegen, werden nicht berücksichtigt.
Bieterschritte:
bis € 100,- € 5,-;bis € 200,- € 10,-; bis € 500,- €
20,-; bis € 750,- € 25,-; bis € 1.500,- € 50,-; bis €
2.000,- € 100,-; bis € 4.000,- € 200,-; bis € 7.500,- €
250,-; bis € 10.000,- € 500,-; bis € 20.000,- € 1.000,-;
bis € 40.000,- € 2.000,-; bis € 100.000,- € 5.000,-; bis €
160.000,- € 10.000,-; bis € 300.000,- € 20.000,-; ca. 5? €
300.000,-
Von mehreren
schriftlichen, gleich hohen Geboten erhält das zuerst eingegangene
den Vorzug.
Die Fa. Gerhard
Hirsch Nachfolger ist berechtigt, Nummern zu vereinigen oder zu
trennen, die Reihenfolge des Aufrufs zu verändern oder Nummern
zurückzuziehen. Soweit die einzelnen Nummern beigedruckten
(unverbindlichen) Schätzpreise den Zusatz ›zs.‹ tragen, wird
die Nummer in der Regel als Ganzes aufgerufen.
Der Zuschlag
erfolgt nach dreimaligem Ausruf des höchsten Gebotes und
verpflichtet den Höchstbietenden zur Abnahme und Bezahlung. Die
Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger kann ein Gebot ablehnen.
In diesem Fall
bleibt das unmittelbar vorhergehende Gebot gültig und verbindlich.
Bei Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag kann die Nummer
nochmals ausgerufen werden. Die Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger ist
berechtigt, einen Zuschlag nur unter Vorbehalt zu erteilen. Erfolgt
ein Zuschlag unter Vorbehalt, bleibt der Bieter auf die Dauer von
drei Monaten an sein Gebot gebunden. Erhält er nicht innerhalb
dieser Zeit den vorbehaltslosen Zuschlag, so ist der Bietende nicht
mehr an sein Gebot gebunden.
Hinsichtlich der
Gebotsabgabe über das Internet wird ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass die Nutzung dieses Angebots auf eigenes Risiko
des Interessenten erfolgt. Der Versteigerer ist bemüht, eine sehr
hohe Zuverlässigkeit des Web-Servers, über welchen die
Angebotsabgabe über das Internet erfolgt, zu erreichen. Dennoch
sind Ausfälle des Systems aufgrund von z.B. Netzstörungen,
Wartungen, Hardwareausfällen oder auch Angriffen auf das System
(Hackerangriff) nicht ausgeschlossen. Daher haftet der Versteigerer
in keinem Fall für die Folgen technischer Mängel im Rahmen von
Geboten über das Internet, insbesondere für die Folgen von
Verbindungsproblemen im Internet und die Auswirkungen auf die
Auktion und mögliche daraus resultierende Schäden, es sei denn,
es liegt Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit vor oder es handelt
sich um eine Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Kaufpreis,
Nebenkosten, Versand
Sofern vor der
Auktion nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist die
Zahlung des Kaufpreises samt Aufgeld und Spesen mit dem Zuschlag in
bar fällig; eine Stundung des Rechnungsbetrages ist
ausgeschlossen.
Gebote von der Fa.
Gerhard Hirsch Nachfolger unbekannten
Käufern
können nur angenommen werden, wenn der Käufer ein ausreichendes
Depot hinterlegt und nach Aufforderung durch die Fa. Gerhard Hirsch
Nachfolger ausreichende Referenzen beigebracht hat.
Die Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger behält sich vor, Käufern die
kein ausreichendes Depot hinterlegt haben, eine Vorauskasse-Rechnung
zuzusenden. In diesem Fall wird die ersteigerte Ware nach
Zahlungseingang an den Käufer versandt.
Aufgrund der Zoll-
und Exportbedingungen kann sich der Versand verzögern.
Bei Barzahlung
von Beträgen ab 2.000,00 € sind wir verpflichtet, eine Kopie des
Ausweises des Käufers zu unseren Akten zu nehmen. Sollten Sie
Barzahlung beabsichtigen, muss bei Akkreditierung eine Ausweiskopie
des Vertragspartners und des Vertreters hinterlegt werden.
Neben den
Zuschlagspreisen sind für Saalauktionen
zu bezahlen:
für Lieferungen
innerhalb der EU: ein Aufgeld von 23%. In diesem Betrag ist die
Differenzbesteuerung enthalten. Gegenstände der im Katalog
abgedruckten Liste unterliegen der gesetzlichen Umsatzsteuer. Im
Internet sind diese Lose gekennzeichnet.
für Lieferungen
außerhalb der EU: ein Aufgeld von 20%.
ein zusätzliches
Aufgeld von 2,5% für Internetbieter. In diesem Betrag ist die
Differenzbesteuerung, falls erforderlich, enthalten.
Neben den
Zuschlagspreisen sind für die
E-Live Auction 1
zu bezahlen:
für Lieferungen
innerhalb der EU: Kein Aufgeld. Alle Lose unterliegen der
gesetzlichen Umsatzsteuer von 19% (Regelbesteuerung)
für Lieferungen
außerhalb der EU: Kein Aufgeld, keine Umsatzsteuer
Die Versendung
ersteigerter Stücke erfolgt – auf Kosten und Risiko des
Empfängers – in versicherten Sendungen auf Grundlage der Post-
und Versicherungsbestimmungen.
Ist der Käufer
Verbraucher, so gelten für den Gefahrübergang beim Versand die
gesetzlichen Bestimmungen.
Der Versand der im
Auftrag versteigerten Stücke erfolgt grundsätzlich in der
Reihenfolge der Auftragseingänge, falls Auftraggeber aus zwingenden
Gründen eine vorgezogene Abwicklung wünschen, ist dies unter Angabe
der Gründe im Auftrag deutlich zu vermerken, bindet aber den
Auktionator nicht.
Kunstobjekte und
Bücher müssen innerhalb von vier Wochen nach der Auktion abgeholt
werden, da sonst eine monatliche Lagergebühr von 30, – € pro
Los erhoben wird.
Gewährleistung und
Haftungsausschluss
Die
Katalogangaben stellen weder eine vereinbarte Beschaffenheit noch
eine Garantiezusage dar. Sie basieren auf den Angaben des
Einlieferers und einer darauf aufbauenden sorgfältigen Prüfung
des Versteigerers. Sollten sich einzelne oder alle Angaben als
falsch erweisen, wird die Haftung des Versteigerers nach Maßgabe
der folgenden Klauseln eingeschränkt.
Maßgebend
für die Beschreibung der Stücke sind ausschließlich die
Textangaben (nicht Photo etc.) und zwar in erster Linie die
Katalogangaben über Nominal- und Jahreszahl, und erst in zweiter
Linie die angegebenen Zitate.
Soweit aus der Katalogbeschreibung nichts anderes
hervorgeht, ist das Metall der Stücke Silber.
Für die Echtheit
der Stücke wird gehaftet bis zur Höhe des Kaufpreises.
Die
verschuldensunabhängigen Gewährleistungsrechte (Nacherfüllung,
Rücktritt und Minderung) des Ersteigerers werden ausgeschlossen.
Der Versteigerer
haftet für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit bei einer zumindest fahrlässigen Pflichtverletzung.
Darüber hinaus haftet der Versteigerer, wenn er seine
vertragswesentlichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf
deren Einhaltung der Vertragspartner zuverlässig vertrauen darf.
Dazu zählen insbesondere die sorgfältige Erstellung des Katalogs
und die Prüfung der eingelieferten Gegenstände. Für Angaben des
Einlieferers insbesondere hinsichtlich der Provenienz, haftet der
Versteigerer nur bei Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten.
Telefonische Preisauskünfte werden ohne Gewähr erteilt.
Für sonstige
Schäden haftet der Versteigerer nur bei einer zumindest grob
fahrlässigen Pflichtverletzung.
Wir übernehmen
keine Verantwortung dafür, dass die durch uns versteigerte Ware
von den sogenannten GradingUnternehmen/Services angenommen oder
die Erhaltungsqualität in einer ähnlichen Form eingeschätzt
wird, wie durch uns. Reklamationen, die daraus resultieren, dass
ein privates GradingUnternehmen/-Institut zu einer abweichenden
Qualitätsbewertung gekommen ist, berechtigen nicht zu einer
Rückabwicklung des Kaufes. Bei Stücken, die uns in den
sogenannten „Slabs“, (Münzen sind eingeschweißt in
Plastikholder, ausgegeben von den GradingUnternehmen) eingeliefert
werden, entfällt die unter Nummer V.1. gegebene Echtheitsgarantie.
Für die als solche gekennzeichneten Angaben eines
GradingUnternehmens, die im Katalog zitiert werden, wird keine
Haftung übernommen. Auch für versteckte Mängel, z. B.
Randfehler, Henkelspuren, Schleifspuren, etc., die durch den
Plastikholder verdeckt werden, übernehmen wir keine Mängelhaftung.
Macht der Kunde
Ansprüche geltend, insbesondere die Unechtheit, ist er
verpflichtet, die gekaufte Ware dem Verkäufer zur Ansicht
auszuhändigen. Die Übersendung erfolgt bei Verbrauchern auf
Kosten und Risiko des Verkäufers, in allen anderen Fällen auf
Kosten des Käufers.
Zahlungsverzug
Zahlt der Käufer
bei Fälligkeit der Forderung nicht, wird ihm die Fa. Gerhard
Hirsch Nachfolger eine angemessene Frist zur Zahlung setzen. Nach
fruchtlosem Ablauf dieser Frist, ist die Fa. Gerhard Hirsch
Nachfolger berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die unbezahlte
Ware auf Kosten des Käufers bei gleichzeitigem Verlust seiner
Rechte aus dem Zuschlag erneut zu versteigern oder freihändig zu
verkaufen. Der Käufer ist verpflichtet, der Fa. Gerhard Hirsch
Nachfolger den Schaden zu ersetzen, der dieser infolge der
nochmaligen Versteigerung oder des Verkaufs entsteht
(Erfüllungsinteresse). Solange die Ware nicht erneut versteigert
oder verkauft worden ist, bleibt der Käufer der Fa. Gerhard Hirsch
Nachfolger gegenüber zum Schadenersatz zumindest in Höhe des
ursprünglichen Kaufpreises verpflichtet.
Bei Zahlungsverzug
ist die Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger berechtigt, aus der
Rechnungssumme Zinsen in Höhe von jährlich 12 % zu verlangen.
Verbrauchern ist der Nachweis gestattet, dass dem Versteigerer ein
Schaden überhaupt nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.
Aufrechnungsverbot
Der
Ersteigerer/Käufer hat ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht
nur wegen rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener
Gegenforderungen.
Eigentumsvorbehalt
Die
versteigerten Stücke bleiben bis zur vollständigen Zahlung aller
sich ergebenden Forderungen Eigentum des Einlieferers.
Im Fall der
Weiterveräußerung vor vollständiger Zahlung, tritt der Käufer
seinen Anspruch gegen Dritte auf Zahlung des Kaufpreises bereits
jetzt an uns ab. Der Käufer bleibt zum Einzug der Forderung
berechtigt.
Zur Beachtung:
Wir bitten, für
schriftliche Aufträge, das beiliegende Formular zu verwenden und uns
zusätzlich eine Kopie Ihres Ausweises zuzusenden. Schriftliche
Aufträge sowie die Anmeldung zum telefonischen Mitbieten müssen 24
Stunden vor der Auktion bei uns eingehen.
Hinweise:
Münzen und
Medaillen, mit Ausnahme von Reichsmünzen, Münzen in PP und Lots,
stehen nach Möglichkeit bis 17 Tage vor dem ersten
Versteigerungstag als Ansichtssendungen zur Verfügung.
Der Käufer
beauftragt die Firma Gerhard Hirsch Nachfolger, den Versand zu
organisieren oder den Kontakt zu einer entsprechenden Spedition
herzustellen.
Neben den
Zuschlagspreisen sind dann zu bezahlen:
eine
Mindest-Versandpauschale für Porto, Versicherung und Verpackung.
für
Inlandssendungen via DHL von € 15,– bis zu einem
Zuschlagspreis von € 3.000,–, von € 20,– bis zu einem
Zuschlagspreis in Höhe von € 10.000,– und von € 45,– ab
einem Zuschlagspreis von € 10.000,–
für Sendungen
ins europäische Ausland und für Luftpostsendungen nach Übersee
ab € 25, –. Die Kosten bei Versand per Luftpost nach Übersee
können je nach Wert, Volumen und Gewicht der Stücke variieren.
bei Sendungen,
die auch Objekte beinhalten, kommen zur Mindestversandpauschale
noch Kosten entsprechend Gewicht und Volumen hinzu.
für Sendungen,
die eine Exportbescheinigung benötigen, sind die entsprechenden
Gebühren zu entrichten. Der Käufer bevollmächtigt bereits
hiermit die Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger, die erforderlichen
Anträge zu stellen.
für Sendungen
von Objekten/Münzen via Fedex von € 75, –,
Bei Goldmünzen
richten sich die Kosten des Versands nach deren Wert.
sowie eine
Pauschale in Höhe von € 10, – für Bank- und Postbankspesen
bei Zahlungen aus dem Ausland. Gebühren jeder Art, die im Ausland
erhoben werden, sind vom Käufer zu bezahlen.
Im Ausland
anfallende Steuern (z.B. Umsatzsteuern, Einfuhrumsatzsteuern o.ä.)
und Zölle trägt in jedem Fall der Käufer.
Überschreiten die
tatsächlichen Kosten (Porto, Versicherung und Verpackung) die
Mindestpauschale, sind sie auf Anforderung und gegen Nachweis zu
erstatten.
Alle
Zahlungsverpflichtungen sind in Euro zu erfüllen.