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Mit dem Wegfall des ermäßigten Steuersatzes seit Jahresbeginn 2014 versteigern wir differenzbesteuert nach § 25a UStG.
Das Aufgeld für Käufer aus der
EU beträgt jetzt 23% inkl. Mwst. (zuvor 17%). Mehrwertsteuerfreies
Anlagegold hat ein Aufgeld von 20%.
Jeder Ersteigerer verpflichtet sich, für die durch ihn getätigte
Erwerbung persönlich zu haften. Er kann nicht geltend machen, im Auftrag
Dritter gehandelt zu haben. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme.
Versteigerungsbedingungen
- Die Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger (Kommissionär) versteigert durch
einen von ihr bestimmten Auktionator im eigenen Namen und für Rechnung
des Einlieferers (Kommittent). Die Versteigerung erfolgt freiwillig. Ein
Anspruch auf Benennung des Kommittenten besteht nicht.
- Neben den Zuschlagspreisen sind zu bezahlen:
- für Lieferungen innerhalb der EU: ein Aufgeld von 23%. In diesem
Betrag ist die Differenzbesteuerung enthalten. Gegenstände der im
Katalog abgedruckten Liste unterliegen der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- für Lieferungen außerhalb der EU: ein Aufgeld von 20%.
- ein zusätzliches Aufgeld von 2,5% für Internetbieter. In diesem
Betrag ist die Differenzbesteuerung, falls erforderlich, enthalten.
- eine Mindest-Versandpauschale für Porto, Versicherung und Verpackung
- für Inlandssendungen via DHL von € 15,– bis zu einem Zuschlagspreis
von € 5.000,–, von € 20,– bis zu einem Zuschlagspreis in Höhe von €
12.500,– und von € 45,– ab einem Zuschlagspreis von € 12.500,–
- für Sendungen ins europäische Ausland und für Luftpostsendungen nach Übersee von € 25, –,
- für Sendungen, die eine Exportbescheinigung benötigen, sind die
entsprechenden Gebühren zu entrichten. Der Käufer bevollmächtigt bereits
hiermit die Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger, die erfolderlichen Anträge
zu stellen.
- für Sendungen von Objekten/Münzen via FedEX von € 75, –,
sowie eine Pauschale in Höhe von € 10, – für Bank- und Postbankspesen
bei Zahlungen aus dem Ausland. Gebühren jeder Art, die im Ausland
erhoben werden, sind vom Käufer zu bezahlen.
Überschreiten die tatsächlichen Kosten (Porto, Versicherung und
Verpackung) die Mindestpauschale sind sie auf Anforderung und gegen
Nachweis zu erstatten.
Alle Zahlungsverpflichtungen sind in Euro zu erfüllen. - Die Summe der Nebenkosten lt. Punkt 2 d unterliegt der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Sofern vor der Auktion nichts anderes schriftlich vereinbart wurde,
ist die Zahlung des Kaufpreises samt Aufgeld und Spesen mit dem Zuschlag
in bar fällig; eine Stundung des Rechnungsbetrages ist ausgeschlossen.
Aufträge von der Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger unbekannten Käufern
können nur ausgeführt werden, wenn der Käufer ein ausreichendes Depot
hinterlegt und nach Aufforderung durch die Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger
ausreichende Referenzen (z.B. Kreditkartenangaben etc.) beigebracht
hat.
Die Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger behält sich vor, Käufern die
kein ausreichendes Depot hinterlegt haben, eine Vorauskasse-Rechnung
zuzusenden. In diesem Fall wird die ersteigerte Ware unverzüglich nach
Zahlungseingang an den Käufer versandt.
Bei Zahlungsverzug ist die
Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger berechtigt, aus der Rechnungssumme Zinsen
in Höhe von jährlich 12 % zu verlangen, es sei denn, der Käufer weist
nach, dass dem Versteigerer ein Schaden überhaupt nicht oder in
geringerer Höhe entstanden ist. - Die versteigerten Stücke bleiben bis zur vollständigen Zahlung aller
sich ergebenden Forderungen Eigentum des Einlieferers. Der Käufer ist nicht berechtigt, die ersteigerten Stücke vor vollständiger Zahlung weiterzuveräußern.
Zahlt der Käufer bei Fälligkeit der Forderung nicht, wird ihm die Fa.
Gerhard Hirsch Nachfolger eine angemessene Frist zur Zahlung setzen.
Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist, ist die Fa. Gerhard Hirsch
Nachfolger berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die unbezahlte Ware
auf Kosten des Käufers bei gleichzeitigem Verlust seiner Rechte aus dem
Zuschlag erneut zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der Käufer
ist verpflichtet, der Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger den Schaden zu
ersetzen, der dieser infolge der nochmaligen Versteigerung oder des
Verkaufs entsteht (Erfüllungsinteresse). So lange die Ware nicht erneut
versteigert oder verkauft worden ist, bleibt der Käufer der Fa. Gerhard
Hirsch Nachfolger gegenüber zur Zahlung des Kauf preises verpflichtet. - Die Beteiligung an der Auktion ist nur von der Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger zugelassenen solchen Interessenten gestattet.
- Die im Katalog abgedruckten Schätzpreise binden die Fa. Gerhard
Hirsch Nachfolger nicht; sie dienen lediglich der Orientierung. Gebote,
die unter 80% des Schätzpreises liegen, werden nicht berücksichtigt.
- Bieterschritte:
- bis € 100,- € 5,-
- bis € 200,- € 10,-
- bis € 500,- € 20,-
- bis € 750,- € 25,-
- bis € 1.500,- € 50,-
- bis € 2.000,- € 100,-
- bis € 4.000,- € 200,-
- bis € 7.500,- € 250,-
- bis € 10.000,- € 500,-
- bis € 20.000,- € 1.000,-
- bis € 40.000,- € 2.000,-
- bis € 100.000,- € 5.000,-
- bis € 160.000,- € 10.000,-
- bis € 300.000,- € 20.000,-
- ca. 5% ab € 300.000,-
Von mehreren schriftlichen, gleich hohen Geboten erhält das zuerst ein gegangene den Vorzug.
- Die Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger ist berechtigt, Nummern zu
vereinigen oder zu trennen. Soweit die einzelnen Nummern beigedruckten
(unverbindlichen) Schätzpreise den Zusatz ›zs.‹ tragen, wird die Nummer
in der Regel als Ganzes aufgerufen.
- Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Ausruf des höchsten Gebotes
und verpflichtet den Höchstbietenden zur Abnahme und Bezahlung. Die Fa.
Gerhard Hirsch Nachfolger kann ein Gebot ablehnen. In diesem Fall bleibt
das unmittelbar vorhergehende Gebot gültig und verbindlich. Bei
Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag kann die Nummer nochmals
ausgerufen werden. Die Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger ist berechtigt,
einen Zuschlag nur unter Vorbehalt zu erteilen. Erfolgt ein Zuschlag
unter Vorbehalt, bleibt der Bieter auf die Dauer von drei Wochen an sein
Gebot gebunden. Erhält er nicht innerhalb diese Zeit den
vorbehaltslosen Zuschlag, so ist der Bietende nicht mehr an sein Gebot
gebunden.
Sollte für ein Stück der Zuschlag nur unter Vorbehalt
erfolgen, weil dieses beschlagnahmt oder i.S.d.
Kulturgüterrückgabegesetzes von den zuständigen Behörden angehalten
wurde, so bleibt der Bieter auf die Dauer von drei Monaten an sein Gebot
gebunden. Erhält er nicht innerhalb dieser Zeit den vorbehaltlosen
Zuschlag, so ist der Bietende nicht mehr an sein Gebot gebunden. - Hinsichtlich der Gebotsabgabe über das Internet wird ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass die Nutzung dieses Angebots auf eigenes Risiko
des Interessenten erfolgt. Der Versteigerer ist bemüht, eine sehr hohe
Zuverlässigkeit des Web-Servers, über welchen die Angebotsabgabe über
das Internet erfolgt, zu erreichen. Dennoch sind Ausfälle des Systems
aufgrund von z.B. Netzstörungen, Wartungen, Hardwareausfällen nicht
ausgeschlossen. Daher haftet der Versteigerer in keinem Fall für die
Folgen technischer Mängel im Rahmen von Geboten über das Internet,
insbesondere für die Folgen von Verbindungsproblemem im Internet und die
Auswirkungen auf die Auktion und mögliche daraus resultierende Schäden,
es sei denn, es liegt Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit vor oder es
handelt sich um eine Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
- Die Katalogbeschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen
vorgenommen. Maßgebend für die Beschreibung der Stücke sind
ausschließlich die Textangaben (nicht Photo etc.) und zwar in erster
Linie die Katalogangaben über Nominal- und Jahreszahl, und erst in
zweiter Linie die angegebenen Zitate. Die Katalogangaben sind keine
Beschaffenheitsgarantien.
Soweit aus der Katalogbeschreibung nichts
anderes hervorgeht, ist das Metall der Stücke Silber. Für die Echtheit
der Stücke wird gehaftet bis zur Höhe des Kaufpreises, soweit nichts
Gegenteiliges aus dem Katalogtext hervorgeht.
Für die Angaben des Einlieferers bezüglich der Herkunft der Stücke wird keine Haftung übernommen.
Bei der Auktion anwesende oder vertretene Käufer kaufen „wie besehen“. Beanstandungen nach Zuschlag werden nicht anerkannt.
Beanstandungen des Erhaltungszustandes durch bei der Auktion nicht anwesende oder vertretene Käufer
werden nur berücksichtigt, wenn sie spätestens am 14. Tag nach
Absendung der Ware (Aufgabe zur Post) durch die Fa. Gerhard Hirsch
Nachfolger bei dieser eingegangen sind. Keine Mängel ansprüche bestehen
bei Lots und Serien sowie Erhaltungsangaben geringer als „sehr schön“
und Stücken mit minimalen Randunebenheiten und der gleichen sowie bei
Veränderungen die der Käufer vorgenommen hat bzw. vornehmen hat lassen
(Reinigung etc.).
Münzen und Medaillen, mit Ausnahme von
Reichsmünzen und Lots, stehen nach Möglichkeit bis 17 Tage vor dem
ersten Versteigerungstag als Ansichtssendungen zur Verfügung. - Wir übernehmen keine Verantwortung dafür, dass die durch uns
versteigerte Ware von den sogenannten GradingUnternehmen/Services
angenommen oder die Erhaltungsqualität in einer ähnlichen Form
eingeschätzt wird, wie durch uns. Reklamationen, die daraus resultieren,
dass ein privates GradingUnternehmen/-Institut zu einer abweichenden
Qualitätsbewertung gekom men ist, berechtigen nicht zu einer
Rückabwicklung des Kaufes. Bei Stücken, die uns in den sogenannten
„Slabs“, (Münzen sind eingeschweißt in Plastikholder, ausgegeben von den
GradingUnternehmen) eingeliefert werden, entfällt die unter Nummer 12
gegebene Echtheitsgarantie. Für die als solche gekennzeichneten Angaben
eines GradingUnternehmens, die im Katalog zitiert werden, wird keine
Haftung übernommen. Auch für versteckte Mängel, z. B. Randfehler,
Henkelspuren, Schleifspuren, etc., die durch den Plastikholder verdeckt
werden, übernehmen wir keine Mängelhaftung
- Die Zusendung ersteigerter Stücke erfolgt – auf Kosten und Risiko
des Empfängers – in versicherten Sendungen auf Grundlage der Post- und
Versicherungs bestimmungen. Der Versand der im Auftrag versteigerten
Stücke erfolgt grundsätzlich in der Reihenfolge der Auftragseingänge,
falls Auftrag geber aus zwingenden Gründen eine vorgezogene Abwicklung
wünschen, ist dies unter Angabe der Gründe im Auftrag deutlich zu
vermerken, bindet aber den Auktionator nicht. Der Versand nach
Frankreich erfolgt per Kurierdienst und Spedition.
Kunstobjekte und
Bücher müssen innerhalb von vier Wochen nach der Auktion abgeholt
werden, da sonst eine monatliche Lagergebühr von 30, – € pro Los erhoben
wird. - Für die sorgfältige Ausführung von schriftlichen Aufträgen, die erst während
der Versteigerung eintreffen, wird – Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
ausgenommen – keine Haftung übernommen. Dies gilt nicht bei Verletzungen
von Leben, Körper und Gesundheit. Telefonische Preisauskünfte während
der Auktion sind ohne Gewähr.
- Erfüllungsort ist für beide Teile München. Es gilt ausschließlich
deutsches Recht. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen
Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung.
Ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis
zwischen dem Einlieferer/Ersteigerer und der Fa. Gerhard Hirsch
Nachfolger ist München, sofern es sich bei dem Einlieferer/Ersteigerer
um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder
ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
Diese Regelung gilt nicht für Verträge mit Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB. - Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen
Vorschriften für das Auktionswesen. Die Teilnehmer an der Auktion
unterwerfen sich dem ebenso wie den
vorstehenden besonderen
Versteigerungsbedingungen. Die vorstehenden Bedingungen gelten
sinngemäss auch für den Nach- und Freiverkauf. - Jeder Ersteigerer verpflichtet sich, für die durch ihn getätigte
Erwerbung persönlich zu haften. Er kann nicht geltend machen, im Auftrag
Dritter gehandelt zu haben.
MÜNZENHANDLUNG GERHARD HIRSCH NACHF.
Dr. Francisca Bernheimer
Zur Beachtung:
Wir bitten, für schriftliche Aufträge das beiliegende Formular zu
verwenden und schriftliche Aufträge möglichst frühzeitig einzusenden.
Die Preise derjenigen Stücke, die den Kunden wegen Überbietung der
Limits nicht zugeteilt werden konnten, können wir wegen des Umfanges des
vorliegenden Kataloges nur auf ganz besonderen Wunsch hin mitteilen.
Wir bitten, den Wunsch nach Mitteilung des Preises der nicht zugeteilten
Stücke im Auftrag deutlich zu machen. Allerdings können derartige
Aufträge erst am Ende des Versandes bearbeitet werden.
Aufgrund der neuen Zoll- und Exportbedingungen kann sich der Versand verzögern.
Hinweis für Telefonbieter:
Wenn Sie telefonisch mitbieten möchten, bitten wir Sie, uns dies bis 24
Stunden vor der Auktion schriftlich mitzuteilen. Erforderlich dabei
ist, dass Sie mindestens den Schätzpreis bieten. Möglich sind
Telefongebote erst ab einem Schätzpreis in Höhe von € 1000, – pro Los.
Sollte während der Versteigerung eine Telefonverbindung nicht
herzustellen sein, wird – Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgenommen –
keine Haftung übernommen. Dies gilt ebenfalls nicht bei Verletzungen
von Leben, Körper und Gesundheit.